Allgemeine Bedingungen

für die Durchführung von Beratungsleistungen, Spezialtrainings und Workshops


Honorar

Das vertraglich vereinbarte Honorar wird zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer – z.Z. 19 % – berechnet.

Zahlung

Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung auf mein Konto bei der Frankfurter Sparkasse, Konto Nummer 169 144 (BLZ 500 502 01). Seminare und Workshops werden nach jeweiliger Durchführung abgerechnet. Das Honorar für die Konzeptentwicklung und Vorbereitung der Trainingsunterlagen wird umgehend nach Vertragsabschluss komplett in Rechnung gestellt. Beratungsleistungen werden monatlich pro rata Durchführung zusammen mit dem Leistungsnachweis in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind sofort fällig.

Spesen

Reisekosten (Bahn 1. Klasse oder Flug „business class″; im Nahbereich Taxi), Kosten für Verpflegung, Getränke sowie angemessene Übernachtung trägt der Auftraggeber direkt oder werden von mir entsprechend (zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer – z.Z. 19 %) in Rechnung gestellt.

Arbeitsmaterial

Arbeitsmittel, wie z.B. Beamer, Flipchartblöcke, Stifte etc. werden vom Auftraggeber in Abstimmung mit der Trainerin gestellt. Die Vervielfältigung der Arbeitsunterlagen (Dokumentation) erfolgt in Abstimmung mit mir entweder durch den Auftraggeber oder durch mich; die Kosten trägt der Auftraggeber gegen Rechnungsstellung der Trainerin. Die Kosten für die Boxen mit den Steiger-Lernkarten und Steiger-Vertriebskarten sind in den Kosten für die Vorbereitung enthalten.

Copyright

Die Vervielfältigung und Nutzung meiner Trainingsunterlagen, Übungen und Fälle erfolgt ausschließlich in Vereinbarung mit mir. Grundsätzlich erhalten nur die Personen ein Exemplar der Trainingsunterlagen, die an den Seminaren und Workshops teilnehmen. Weitergehende Vervielfältigungen und/oder Veröffentlichungen – auch auszugsweise – sind ohne vorherige Vereinbarung mit mir nicht gestattet. Copyright und die Rechte bezüglich Vervielfältigung verbleiben bei der Trainerin. Im Falle von Dienstleistungen im Bereich Beratung und Coaching gelten die individuell getroffenen Vereinbarungen im Rahmen des zugrundeliegenden Vertrages.

Zufriedenheitsgarantie

Sollten die Teilnehmer wider Erwarten das erste Training negativ beurteilen, so dass der Auftraggeber an einer Fortführung einer Trainingsreihe aus qualitativen Gründen nicht mehr interessiert ist, ist der Auftraggeber berechtigt, die weiteren Trainingseinheiten kostenfrei zu stornieren. Dies gilt auch für sonstige Dienstleistungen im Bereich Beratung und Coaching. Es werden lediglich die Kosten für die Vorbereitung und die bereits durchgeführten Trainingsmodule und durchgeführten Beratungsleistungen in Rechnung gestellt. Ansonsten gelten die nachfolgend aufgeführten Stornoregelungen für Seminare und speziell vorbereitete Workshops.

Vertraulichkeitserklärung

Ich verpflichte mich zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang mit den beauftragten Dienstleistungen erlangten Informationen kaufmännischer, technischer, betrieblicher und sonstiger Art über meine Auftraggeber und deren Mitarbeiter. Soweit die Weitergabe vertraulicher Informationen an meine Mitarbeiter zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, werde ich diese ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichten. Als vertrauliche Informationen gelten auch Äußerungen der Kursteilnehmer über den Auftraggeber oder andere Mitarbeiter, selbst wenn diese nicht Tatsachen, sondern Werturteile beinhalten.

Distanzierungserklärung

Ich bestätige, dass ich weder Sympathisantin noch Anhängerin des Gedankengutes von L. Ron Hubbard noch Mitglied der Church of Scientology International bin. Ferner bestätige ich, dass ich weder nach diesen Methoden geschult bin noch entsprechende Kurse besucht habe.

Stornoregelung

Im Falle einer Absage von vertraglich vereinbarten Seminaren und Workshops durch den Auftraggeber gilt folgende Regelung:


Bis 12 Wochen vor dem vereinbarten Termin: kein Ersatz des Honorars


12 bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50 % des Honorars, danach 75 % des Honorars


Die Trainerin verpflichtet sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Im Krankheitsfall wird der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

Anwendbares Recht

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Claudia Steiger – Spezialistin für Außenhandelsfinanzierung